1. Vertragsabschluss
Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung (d.h. der Buchung durch den Kunden) bei FunFlights (dem Veranstalter) oder einem ihrer Unternehmen, ist ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande kommen. Durch die Buchung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und dem Veranstalter an.
2. Gegenstand der Vereinbarung
Der Veranstalter übernimmt die Verantwortung für die Erbringung der gewünschten Leistung, wie sie in den Anzeigen und/oder in der Auftragsbestätigung beschrieben ist. Leistungserweiterungen können nach Rücksprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
3. Preise
Die effektiven Preise für die ausgeschriebenen Aktivitäten können den aktuellen Ausschreibungen des Veranstalters entnommen werden. Die publizierten Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise sind Änderungen vorbehalten.
4. Die Zahlungsbedingungen
Die gebuchten Aktivitäten sind vor dem Antritt der jeweiligen Tour wie folgt zu bezahlen:
Vorauszahlung von 50% des Gesamtpreises der gebuchten Aktivität, mindestens CHF 300 pro Bestellung
Der Restbetrag ist spätestens am Tag der Aktivität zu zahlen.
Bei Buchungen, die mehr als 30 Tage vor Beginn der Aktivität oder von Einzelpersonen vorgenommen werden, ist der Gesamtbetrag bei Vertragsabschluss zu zahlen.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Aktivität nicht durchzuführen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die daraus resultierenden Absagekosten werden dem Kunden gemäss Ziffer 5 in Rechnung gestellt. Diese richten sich nach der Anzahl der angemeldeten Teilnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts oder der Ablehnung der Leistung.
Die Zahlung ist an FareHarbor zu entrichten, einem autorisierten Agenten von FunFlights. Im Falle einer Online-Transaktion/eines Online-Kaufs erscheint FareHarbor anschließend auf der Kreditkartenabrechnung des Kunden.
5. Stornierung oder Vertragsänderung durch den Kunden
Stornierungen von Verträgen müssen schriftlich erfolgen. Stornierungen sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter und dessen Einverständnis gültig. Alle erhaltenen Unterlagen (Bestätigung, Eintrittskarten, Gutscheine etc.) sind beizufügen und zu diesem Zeitpunkt zurückzugeben.
Im Falle einer vollständigen Stornierung werden dem Vertragspartner folgende Prozente der Arrangementkosten in Rechnung gestellt:
Bei Gruppenreservierungen:
10-20 Tage vor der Aktivität: 30%.
2-9 Tage vor der Aktivität: 75%.
1 Tag vor der Aktivität oder bei Nicht-Erscheinen: 100%.
Bei den Drittanbietern gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters. Diese möglichen Kosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Bei einer teilweisen Stornierung, z.B. bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl, wird der Gesamtpreis der Reisekosten in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Touren werden unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Personen berechnet. Die übrigen Teilnehmer können normal an der Tour teilnehmen.
Zusätzlich zu den Standard-Stornierungsbedingungen haben die Kunden die Möglichkeit, einen “Tour-Stornoschutz” zu erwerben, um zusätzliche Flexibilität und Sicherheit zu erhalten. Bei der Buchung eines Fluges oder eines Sprungs können Kunden gegen eine geringe Gebühr den Tour-Stornierungsschutz abschliessen. Dieser Schutz ermöglicht Stornierungen bis zu 24 Stunden vor der geplanten Startzeit der Tour oder Umbuchungen bis zu 30 Minuten vor dem Abflug.
Um den Stornierungsschutz in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde innerhalb der angegebenen Fristen eine E-Mail an info@funflights.ch senden, in der er seinen Wunsch nach Stornierung oder Umbuchung bestätigt. Diese E-Mail dient als Bestätigung für den Anspruch auf den Versicherungsschutz. Ohne diese E-Mail-Bestätigung ist der Reiserücktrittsschutz nicht gültig, und es kann keine Erstattung oder Verschiebung der Reise akzeptiert werden.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bei späterem Beginn oder vorzeitigem Abbruch der Aktivität. Mehrkosten, die durch einen späteren Start, ein vorzeitiger Start oder die Verschiebung einer Aktivität entstehen, sind vom Kunden zu bezahlen. Bei einer Verschiebung oder Änderung des Termins einer Aktivität bis 30 Tage vor Reiseantritt ist der Veranstalter berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 10% des gesamten Arrangementpreises pro Person zu erheben. Verschiebungen oder Terminänderungen weniger als 30 Tage vor Antritt der Tour werden nach den oben genannten Stornobedingungen oder nach den effektiv anfallenden Kosten berechnet.
6. Stornierung oder Änderung des Vertrages durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Vertragserfüllung zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde an den angebotenen Ersatzleistungen nicht teilnehmen, werden bereits bezahlte Gebühren abzüglich der bereits erbrachten Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind nicht möglich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Tour kurzfristig zu stornieren, wenn die Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Versäumnisse oder andere Handlungen die Erfüllung des Vertrags gefährden oder unmöglich machen. In diesem Fall gilt die Regelung der Stornokosten gemäß Ziffer 5. Kann eine Tour oder Teile einer Route aufgrund höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken des Veranstalters, behördlicher Vorschriften, Streiks oder unsicherer Wetter- und Naturverhältnisse nicht durchgeführt werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Aktivitäten kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen. Bezahlte Beträge werden abzüglich der Kosten für erbrachte Leistungen, allfällige Auslagen und der Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass eine gefahrlose Durchführung der Aktivität im Interesse aller liegt. Alle Entscheidungen der Piloten oder Instruktoren sind endgültig. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Programm zu ändern. Der Veranstalter wird sich um einen gleichwertigen Leistungsersatz bemühen.
7. Teilnahmebedingungen, Verpflichtungen des Passagierts
Eine gute Gesundheit ist notwendig, um an allen Aktivitäten teilnehmen zu können. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Veranstalter über mögliche gesundheitliche Probleme zu informieren. Unter keinen Umständen dürfen die Passagiere unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Psychopharmaka oder ähnlichen Substanzen an den Aktivitäten teilnehmen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und verpflichten sich, die Anweisungen des Veranstalters, der Piloten, Ausbilder und Assistenten strikt zu befolgen. Werden die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt oder die Anweisungen missachtet, behält sich der Organisator das Recht vor, die Teilnahme zu verweigern.
Der Passagier gestattet die Verwendung von Bild- und Videomaterial, welches von FunFlights zu Werbezwecken aufgenommen/gefilmt wurde.
8. Versicherung
Die Teilnehmer sind nicht durch den Veranstalter versichert. Die Teilnehmer sind verpflichtet, eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschließlich Sportversicherung) abzuschließen.
9. Berufungen
Sollte die Aktivität zu Beschwerden oder Schäden führen, sind diese dem Veranstalter (d.h. den Piloten oder Instruktoren) unverzüglich schriftlich mitzuteilen und vom verantwortlichen Piloten oder Instruktor auch in schriftlicher Form zu bestätigen lassen. Der Pilot oder Instruktor hat jedoch kein Recht, Ansprüche anzuerkennen, weshalb eine solche Bestätigung nicht die Funktion eines Schuldanerkenntnisses ist. Der Organisator (d.h. die Piloten oder Ausbilder) wird sich im Rahmen des Programms und der verfügbaren Möglichkeiten bemühen, die Situation zu beheben. Sollte die Situation nicht oder nur unzureichend behoben werden oder der Teilnehmer Schadenersatzansprüche geltend machen wollen, müssen diese innerhalb einer Woche nach dem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle beim Veranstalter eingehen. Dem Antrag des Passagiers sind die Anmeldebestätigung des Veranstalters/Aktivitätsleiters sowie alle anderen relevanten Beweismittel beizufügen. Bei verspäteten Beschwerden oder Beschwerden mit Unterlassungen während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderungen bei der Buchungsstelle werden alle Einsprüche als ungültig betrachtet.
10. Haftung
Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter oder die Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Der Veranstalter ist berechtigt, zur Erbringung von geschuldeten Leistungen Hilfspersonen zuzuziehen oder Dritte zu beauftragen. Überträgt der Veranstalter die Durchführung der Aktivität rechtmäßig auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für die Handlungen oder Unterlassungen des Dritten während der Durchführung der Aktivität. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Versäumnisse der Piloten oder Instruktoren verursacht werden, wenn dieses Verhalten nicht in seinen vertraglichen Verantwortungsbereich fällt; als Ursache für Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere unter Punkt 1), höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Vorschriften usw. oder Schäden durch verspätete Rückkehr zum Ausgangspunkt der Aktivität. Befolgt der Teilnehmer die Anweisungen des Veranstalters, der Piloten, der Instruktoren usw. nicht, entfällt jegliche Haftung des Veranstalters.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss internationaler Vereinbarungen anwendbar. Die Parteien vereinbaren als ausschliesslichen Gerichtsstand Bern. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, am Domizil des Kunden zu klagen.
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder lückenhaft sein, so tritt an die Stelle der unwirksamen und/oder lückenhaften Klausel diejenige, die der gesetzlichen Regelung am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Klausel lässt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.